Gebühren und Beiträge
Die Beiträge sind jeweils zu Beginn eines Halbjahres, Jahresbeiträge am 1.1. eines Jahres fällig. Von Monatszahlung bitten wir aus Rationalisierungsgründen (wir arbeiten ehrenamtlich!) abzusehen. Erteilen Sie uns deshalb auch eine Einzugsermächtigung, die uns den Buchungsaufwand und Ihnen den Gang zur Bank erspart.
| Gebühren (versch. Vorstandsbeschlüsse) |
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| Aufnahmegebühr Für Familienbeitrag gilt die Aufnahmegebühr einmal, sonst je Person |
einmalig bei Eintritt |
10,50 EUR |
| Tennisanlage Schlüsselpfand | 10,00 EUR | |
| Tennisanlage Gastspiel (Erhebung der Gebühr erfolgt durch Mitglied) | pro Platz |
5,00 EUR |
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Zur Erhaltung und Pflege der Tennisanlage leistet jedes Mitglied der Tennisabteilung 2 Std. Dienst pro Jahr. |
Ersatzweise pro Jahr |
25,00 EUR |
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Grundbeitrag ab 1.1.2002 (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6.4.2001) |
1/4-jährlich | 1/1-jährlich |
| Erwachsene ab 18 Jahren | 10,50 EUR | 42,00 EUR |
| Kinder, Jugendliche bis 18 Jahren, Wehr-/Zivildienstleistende, Studenten | 6,00 EUR | 24,00 EUR |
| Familien (Partner und mind. 1 Kind) | 22,50 EUR | 90,00 EUR |
| Passiv (Sie nehmen nicht am Sportangebot teil und möchten den Verein fördern) |
6,00 EUR | 24,00 EUR |
Die folgenden Beiträge gelten zusätzlich zu den Grundbeiträgen. Die Zahlungsmodi sind wie bei den Grundbeiträgen.
| Zusatzbeitrag (versch. Vorstandsbeschlüsse) | 1/4-jährlich | 1/1-jährlich |
| Tennis Erwachsene ab 18 Jahren | 12,00 EUR | 48,00 EUR |
| Tennis Wehr,/Zivildiensleistende, Studenten | 7,80 EUR | 31,20 EUR |
| Tanzen aktiv Tanzen passiv (Sie nehmen nicht am Sportangebot teil und möchten die Abteilung fördern) |
13,80 EUR 4,50 EUR |
55,20 EUR 18,00 EUR |
| Kursbeitrag (Vorstandsbeschluss) | je Stunde |
| Mitglied (Sie zahlen mindestens einen der Grundbeiträge) |
1,50 EUR |
| Nicht Mitglied (Sie zahlen keinen Grundbeitrag und sind nur für die Dauer eines Kurses versichert) |
3,00 EUR |
Für unsere Kurse ist eine Anmeldung erforderlich. Die Kursgebühren sind am Beginn eines Kurses bargeldlos fällig. Bitte überweisen Sie erst nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und des vorbereiteten Überweisungsträgers.

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